Kirchensynode fordert Verbesserungen für Menschen ohne Aufenthaltsstatus
Grundrechte für Statuslose sichern
25.11.2006
krebs
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Sie geht in einer „Entschließung““ auf die „schwierigen und häufig existenzbedrohenden Lebensbedingungen“ in den Bereichen Gesundheit, Schule, Arbeit und Wohnen ein. Die Synode weist darauf hin, dass „die Achtung und der Schutz der Menschenrechte und der Grundrechte“ zu den verfassungsgemäßen Aufgaben eines Staates gehörten und stellt fest: „Wichtige Teilbereiche dieser Rechte gelten auch für statuslose Menschen“, auch wenn diese mit migrationspolitischen Interessen des Staates kollidierten. Deshalb fordert die Synode „die Schaffung von Rahmenbedingungen, innerhalb derer die universal gültigen Rechte der Betroffenen realisiert werden können“. Handlungsbedarf und Handlungspotenziale gebe es auf allen politischen Ebenen.
Hilfe ist „Ausdruck der tätigen Nächstenliebe“
Die Synode betont auch die Verantwortung der Kirche für Statuslose: „Jeder Mensch ist vor Gott wertvoll. Die in der Gottesebenbildlichkeit begründete Würde verleiht jedem Menschen das Recht auf Unversehrtheit und Integrität“. Vor diesem Hintergrund gehöre die Unterstützung und Beratung von Menschen ohne Status zu den originären Aufgaben von Kirche und Diakonie. Sie sei „Ausdruck der tätigen Nächstenliebe“.
Die Synode nennt konkret eine basismedizinische Versorgung, Zugang zu Kindertagesstätten, Schulen und Arbeitsgerichten, die Bereitstellung von Notunterkünften insbesondere für Familien und Mütter mit Kindern und einen besseren Schutz für Opfer von Menschenhändlern.
Humanitäre Hilfe straffrei stellen
Die Synode bekräftigte die Forderung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und des Diakonischen Werk der EKD, dass humanitäre Hilfe straffrei gestellt wird. Bislang stünden Ehrenamtliche und Hauptamtliche in der Gefahr, sich der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt strafbar zu machen, wenn sie Statuslose unterstützten.