Null Toleranz bei Gewalt –
für einen respektvollen Umgang

Wichtig:
Diese Seite benennt sexualisierte Gewalt und andere Gewaltformen als das, was sie sind – Unrecht. Dies kann belastend und retraumatisierend wirken.
Bitte achten Sie auf sich.
Hier auf den Seiten finden Sie Hinweise zu Hilfsangeboten und Unterstützungsmöglichkeiten.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wendet sich gegen jede Form von physischer, psychischer und seelischer Gewalt. Das Kirchengesetz zur „Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt“ stellt diese besonders perfide, Vertrauensverhältnisse und/oder Abhängigkeiten ausnutzende Gewalt – auch in Form von Manipulation des Gegenübers – in den Mittelpunkt. Es nimmt aber auch die anderen Gewaltformen in den Blick.
Für die Umsetzung der im Gesetz festgeschriebenen Grundsätze hat die EKHN eine Fachstelle gegen Sexualisierte Gewalt geschaffen. Untenstehend das Faltblatt der Fachstelle mit den wichtigsten Informationen zum Download.
Faltblatt der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt in der EKHN (PDF)
Ansprechpersonen in der EKHN nach einem Übergriff
Sind Sie Opfer sexualisierter Gewalt oder einer anderen Gewalttat in einer Einrichtung der EKHN geworden?
Erste Maßnahmen:
- Ärztliche Hilfe aufsuchen
- Ansprechperson der EKHN kontaktieren
- Meldung bei der Polizei
Das Gewaltpräventionsgesetz (GPrävG)
Die Präambel des Gewaltpräventionsgesetzes fasst die grundlegenden Ziele und Überlegungen der EKHN zusammen:
„Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen vor sexualisierter Gewalt ist Aufgabe und Pflicht aller, die innerhalb der EKHN Verantwortung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen tragen.
Prävention sexualisierter Gewalt umfasst die Sensibilisierung und Qualifizierung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Leitungsverantwortlichen auf allen Ebenen kirchlichen Lebens, um Grenzverletzungen zu verhindern.
Intervention ahndet Verstöße gegen diese Grundhaltung und erkennt damit auch das Unrecht an.
Aufarbeitung ermöglicht die Identifikation begünstigender Strukturen und die Ableitung und Umsetzung geeigneter präventiver Maßnahmen.
Prävention, Intervention und Aufarbeitung dienen so einer ständigen Verbesserung der Qualität des Schutzes und fördern eine Kultur des achtsamen, respektvollen Miteinanders.“
Der 3-Schritt zur Verhinderung von Gewalt
Prävention – Intervention – Aufarbeitung sind eng miteinander verwoben und müssen aufeinander bezogen werden, wenn Grenzverletzungen und Gewalt jeglicher Art minimiert und möglichst verhindert werden sollen. Für alle drei Bereiche hat die EKHN Standards erarbeitet:
1. Schritt: Prävention
Um Schutzbefohlene vorbeugend vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewaltformen zu schützen, ist eine gelebte Kultur der Achtsamkeit eine wichtige Voraussetzung. Um Prävention in der EKHN wirksam umzusetzen, werden alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Leitungsverantwortlichen auf allen Ebenen kirchlichen Lebens sensibilisiert und qualifiziert. Ziel ist es, Grenzverletzungen zu verhindern.
2. Schritt: Intervention
Intervention ahndet Verstöße gegen die Grundhaltung der EKHN. Schutz vor Grenzverletzungen und Gewalt jeder Art ist Aufgabe und Pflicht aller, die Verantwortung in der EKHN tragen. Intervention erkennt damit auch das Unrecht von Gewalttaten an. Die Vorgehensweise ist rechtlich festgelegt und wird im Folgenden erläutert.
3. Schritt: Aufarbeitung
Aufarbeitung ermöglicht die Identifikation von Gewalt begünstigenden Strukturen und die Erarbeitung geeigneter präventiver Maßnahmen innerhalb der EKHN. Darüber hinaus ist sie ein Angebot an alle Betroffenen. Die EKHN hat mehrere Aufarbeitungsprojekte umgesetzt, die aus den Fragen von Betroffenen der Heimerziehung vor 1975 und von Grenzüberschreitungen bis hin zu sexualisierter Gewalt entstanden sind.
Leichte Sprache: Null Toleranz bei Gewalt

Manche Menschen haben schlimme Sachen erlebt.
Jemand hat sie verletzt.
Jemand hat sie böse angefasst.
Die Kirche sagt:
Gewalt ist sehr schlecht.
In der Kirche gibt es Hilfe.
Klick auf diese Worte: In leichter Sprache - Null Toleranz bei Gewalt
Handeln der EKHN bei einem Verdacht
Wenn der Verdacht sexualisierter Gewalt bekannt wird, schaltet die EKHN grundsätzlich die Staatsanwaltschaft ein, außer wenn das Opfer dieses ausdrücklich ablehnt. Die EKHN will eine gründliche, sachbezogene und unabhängige Prüfung der Vorwürfe erreichen.
Eine Person, die der sexualisierten Gewalt beschuldigt wird, wird in der Regel bis zum Ende der Ermittlungen vom Dienst freigestellt. Nach Abschluss eines eventuellen strafrechtlichen Verfahrens führt die EKHN ein eigenes disziplinarrechtliches Verfahren durch. Dabei können selbst dann Sanktionen ausgesprochen werden, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat.
Die EKHN erwartet von ihren Mitarbeitenden nicht nur die Einhaltung bestehender staatlicher Gesetze, sondern auch ein dem Auftrag der Kirche entsprechendes Verhalten. So ist sexuelle Belästigung nicht immer nach staatlichem Recht strafbewehrt, führt aber in der EKHN gegebenenfalls zu arbeitsrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Entlassung aus dem Dienst.
Handeln hilft
Mit der Plakatkampagne „Wir schauen hin und handeln“ zeigt die Kirchenleitung der EKHN eine klare Haltung der Nulltoleranz gegenüber sexualisierter Gewalt. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Internet-Adressen bieten zudem weiterführende Materialien und Anregungen.
mehr über "Handeln hilft"
Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Petra Knötzele und Anette Neff, M.A.
Bild: Abb. 15: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
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Stimmen von Betroffenen
S.D. zu ihrem Leben nach der Heimentlassung:
„Denn dieses Stigma, Heimkind zu sein oder aus dem Heim zu kommen, das war ganz gravierend. Also ich habe gedacht, das steht mir auf der Stirn geschrieben, dass ich aus dem Heim kam. Und das war so was Negatives, wie wenn einer aus dem Knast entlassen wird.“
E.K. zum Verhalten von Diakonissen, die sexualisierte Gewalt gegen sie verdeckt hatten:
„Die haben ein Zeugnis abgelegt. Diese Schwestern, die haben doch für sich ein Bekenntnis abgelegt, dass ich das Gegenüber respektiere, würdevoll respektiere. Das passierte nicht.“
Bundesweites Netzwerk von Betroffenen für Betroffene

"Aus unserer Sicht" startet Aufruf zur Beteiligung
Am 11. Januar 2023 startete der Gründungsprozess eines bundesweiten Netzwerks von Betroffenen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend.
Entstehen soll das bundesweite Netzwerk „aus-unserer-sicht“ von Betroffenen für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Das Netzwerk ist gedacht als eine Plattform und öffentliche Stimme von Betroffenen. Ziel ist die Partizipation einer Vielzahl und Vielfalt von Betroffenen in politischen und institutionellen Strukturen, in Aufarbeitung und Forschung. Die Beteiligung von Betroffenen in allen gesellschaftlichen Bereichen trägt zu einem gesellschaftlichen Wandel und zu einer Kultur des Hinsehens und Handelns bei.
Hilfe für ukrainische Frauen und Kinder in Not
Für geflüchtete Frauen und Kinder aus der Ukraine besteht ein erhöhtes Risiko, dass sie bei der Unterbringung von Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung betroffen sind. Informationen auf ukrainisch und deutsch infomieren über Hilfemöglichkeiten:
zur Hilfe für ukrainische Frauen und Kindern in Not
Forum-Studie zu sexualisierter Gewalt in Evangelischer Kirche
Die Studie „Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland“ soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Sobald das geschehen ist, werden die Ergebnisse hier veröffentlicht.
EKD: Zentrale Anlaufstelle.help

Geschulte Fachkräfte stehen für Beratungsgespräche im geschützten Rahmen zur Verfügung.
Zur Zentralen Anlaufstelle.help
Kontakte in der EKHN

Kirchenverwaltung der EKHN - Stabsbereich Chancengleichheit
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Telefon: 06151/405434
Telefon 2: 06151/405414
chancengleichheit@ekhn.de
chancengleichheit-ekhn.de
Unabhängige Anlaufstellen sind u.a.
Medizinische Hilfe, auch ohne Strafanzeige

Zu den Modellregionen der "Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung" gehören auch Hessen und Rheinland-Pfalz.
N.I.N.A.

N.I.N.A. bietet ein vertrauliches online-Beratungsangebot für Jugendliche, Erwachsene und Fachkräfte.
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

Bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt sowie für Angehörige.
zum Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen

Unter 08000 116 016 und über hilfetelefon.de können sich betroffene Frauen und Menschen aus deren Umfeld beraten lassen.
Wildwasser - Hilfe bei sexuellem Missbrauch

"Wildwasser" führt eine Datenbank mit Beratungsstellen vor Ort.
Zartbitter

Hilfe, speziell auch bei sexualisierter Gewalt gegen Jungen.
Weißer Ring

Der Weiße Ring wie weitere hier gelistete Hilfevereine können in der Regel mit Adressen und Telefonnummern von spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vor Ort helfen:
zum Weißen Ring
Polizeiberatung

Auf den Seiten der Polizeiberatung finden sich ebenfalls umfangreiche Informationen, auch in leichter Sprache.
Polizeiberatung bei Vergewaltigung
Polizeiberatung für Opfer einer Straftat
Polizeiberatung für Zivilcourage