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„Gewalt wird unterschätzt“

Evangelische Frauen fordern stärkeren Schutz für Mütter und ihre Kinder

pixabay.com/CounsellingWeinende Frau hält ihre Hände vor ihr Gesicht„Das Ausmaß häuslicher Gewalt wird nach wie vor unterschätzt.“ (Luise Böttcher, Vorsitzende des Landesverbands Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e.V.)

Rund 140.000 Menschen in Deutschland wurden 2018 Opfer von Partnerschaftsgewalt, über 80 Prozent von ihnen sind Frauen. Das zeigt eine aktuelle Statistik des Bundeskriminalamts, die Familienministerin Franziska Giffey anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen vorlegte. „Die Zahlen sind schockierend“, so Luise Böttcher, Vorsitzende des Landesverbands Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e.V.

„Mehr als 114.000 Frauen mussten im vergangenen Jahr Gewalt, Bedrohung oder Nötigung durch ihren Partner erleben – bis hin zu Totschlag und Mord.“, so Böttcher. In Wirklichkeit ist die Zahl wahrscheinlich noch sehr viel höher: nur etwa jede fünfte Straftat kommt tatsächlich zur Anzeige. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beruft sich auf eine Dunkelfeldstudie und gibt an, dass insgesamt jede dritte Frau in Deutschland von Gewalt betroffen ist. Jede vierte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Gewalt durch den Partner.

„Das Ausmaß häuslicher Gewalt wird unterschätzt“

„Vor diesem Hintergrund ist es unbegreiflich, dass es nicht genug Schutzräume für Frauen und ihre Kinder gibt“, so Böttcher weiter. In Hessen ist die Lage besonders dramatisch: seit Jahren gibt es keine freien Plätze mehr. Hunderte schutzsuchende Frauen werden jährlich abgewiesen. Daher begrüßt der Frauenverband den Vorstoß der Bundesregierung, in die Errichtung und Stärkung von Frauenhäusern zu investieren. Doch das reicht nicht aus. „Das Ausmaß häuslicher Gewalt wird nach wie vor unterschätzt. Besonders beunruhigen uns die aktuellen Reformpläne zum Umgangs- und Sorgerecht: der Schutz vor häuslicher Gewalt findet hier keinerlei Berücksichtigung. Die Ausgestaltung des Familienrechts und die Rechtsprechung der Familiengerichte sind in Deutschland bisher nicht wirksam auf die so genannte Istanbul-Konvention – ein Beschluss des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – verpflichtet worden. Müttern und ihren Kindern wird es zunehmend erschwert, dem Einfluss gewalttätiger Expartner zu entkommen. Wir befürworten es sehr, dass Väter zunehmend Verantwortung in der Familienarbeit übernehmen. Doch die Stärkung der Väterrechte darf nicht zu einer Aushebelung des Opferschutzes oder gar einer Täter-Opfer-Umkehr führen. Wir fordern ein umfassendes gesellschaftliches Bekenntnis zum Schutz von Müttern und ihren Kindern. Die Integrität der Mutter-Kind-Gemeinschaft muss gesichert sein.“

 

 

Du wirst Gottes Kraft in der Schwachheit erfahren,
nicht vorher, nicht daran vorbei.
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