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Kirchenleitung äußert sich zu sexuellem Missbrauch

„Wir gehen allen Hinweisen nach“

Darmstadt, 18. März 2010. Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat sich am Donnerstag über die Vorwürfe sexuellen Missbrauchs in der EKHN informieren lassen.

Der Fall eines Pfarrers in Friedrichsdorf muss demnach als gesichert angesehen werden, nachdem sich mittlerweile vier Betroffene mit ähnlichen Schilderungen gemeldet haben und sein Teilgeständnis vorliegt. Entsprechend ihrer generellen Praxis seit vielen Jahren schaltete die Kirchenleitung die Staatsanwaltschaft ein und eröffnete ein Disziplinarverfahren. Zudem werden gegen einen Kirchenmusiker und einen ehrenamtlichen Kindergottesdiensthelfer in der EKHN Vorwürfe erhoben, in den 80er Jahren Abhängige sexuell missbraucht zu haben. Die EKHN steht im Kontakt mit damaligen Opfern.

Die Kirchenleitung ermutigt Menschen, die in der Vergangenheit in einer Einrichtung der EKHN Opfer solcher Übergriffe geworden sind, entweder mit der Polizei oder einer kirchlichen Person ihres Vertrauens oder der zentralen Ansprechpartnerin der EKHN für Opfer von Mobbing und sexueller Belästigung, Frau Maren Circel, Kontakt aufzunehmen. Cirkel ist zu erreichen unter 06151/405-423 oder maren.cirkel@ekhn-kv.de.

Kirchenpräsident Jung: „Menschen ermutigen, sich gegen Übergriffe zu wehren“

Für die Kirchenleitung sagte Kirchenpräsident Dr. Volker Jung: „Erschüttert stellen wir fest, dass sich in diesen Tagen auch in unserer Kirche Menschen gemeldet haben, die sexuell missbraucht wurden. Ihnen wurde schlimmer Schaden zugefügt Das wiegt in einer Kirche besonders schwer, denn als Kirche wollen wir zum Wohl von Leib, Seele und Persönlichkeit von Menschen beitragen. Wir drücken insbesondere gegenüber den Opfern unser Bedauern aus. Wie bereits seit vielen Jahren tun wir alles uns Mögliche, um die Vorgänge aufzuklären und für die Zukunft derartiges zu verhindern. Wir gehen allen Hinweisen nach. Zuerst bedanken wir uns bei den Betroffenen dafür, dass sie den Mut gefunden haben, jetzt von ihren Erlebnissen zu sprechen. Das ermöglicht die Aufklärung der damaligen Ereignisse und das ermutigt andere, ebenfalls dazu beizutragen. Es ermutigt heutige Opfer, sich gegen Übergriffe zu wehren. Und es erhöht den Druck auf potenzielle Täter entdeckt zu werden.“

„Grausame Seite sexueller Neigungen wurde lange verdrängt und verharmlost“

Weiter sagte Jung: „Wir befinden uns derzeit in der ganzen Gesellschaft in einem intensiven und schmerzhaften Prozess. Wir bilanzieren 50 Jahre Umgang mit den problematischen Seiten von Sexualität in Verbindung mit Macht über Kinder und andere Schutzbefohlene. Mit Schrecken erkennen wir, dass diese grausame Seite sexueller Neigungen über lange Zeit verdrängt und verharmlost wurde, und dass sie Menschen schlimmen Schaden zugefügt hat. Vielleicht haben wir jetzt – endlich – die Chance, als Kirche und als Gesellschaft dazu ein angemessenes Verhältnis zu finden. Wir müssen ein besseres Gespür für die körperliche und seelische Verletzlichkeit von Menschen in Bezug auf Sexualität, Macht und Vertrauen finden. Wir müssen eine falsche Erwachsenenautorität hinter uns lassen, die es Kindern schwer macht sich gegen Missbrauch zu wehren. Hinter uns lassen müssen wir auch eine falsche Scham, wegen der viele Erwachsene hilfesuchende Kinder bislang nicht ernst genommen haben. Und hinter uns lassen müssen wir eine falsch verstandene Freiheit, die wichtige Grenzen zwischen Betreuenden und Betreuten verwischt. Sexualität gehört in Betreuungs- und Abhängigkeitsverhältnisse nicht hinein. Weil Sexualität eine gefährliche Seite hat, muss sie in ethischer Verantwortung gelebt werden.“

Null-Toleranz

Die Kirchenleitung beauftragte eine Arbeitsgruppe, alle Hinweise auf sexuellem Missbrauch in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen systematisch auszuwerten. Sie soll Vorschläge machen, wie die EKHN ihre Vorbeugung weiter verbessern und Betroffenen helfen kann. Die Kirchenleitung bekräftigte zudem ihre seit langem praktizierte Null-Toleranz-Einstellung gegenüber jeder Art sexueller Übergriffigkeit. Dass sie dies auch von allen ihren Einrichtungen und Mitarbeitenden erwartet, hat sie in einem Brief an Dekanate und Gemeinden bereits betont.

Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch in der EKHN

Die Kirchenleitung hatte sich 1997 intensiv mit den Themen sexuelle Belästigung und Mobbing befasst. In der Folge wurde in der EKHN ein Netz von Ansprechpersonen geschaffen, an die sich Personen wenden können, wenn sie solches in der Kirche erlitten haben. Seit 2001 gibt es überall diese regionalen und zentralen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Sie beraten mit den Opfern, was sie in ihrer aktuellen Situation benötigen. Weitere Informationen darüber bietet seit 2001 die „Handreichung gegen Mobbing und sexuelle Belästigung“. Speziell für den Bereich der Kindertagesstätten klärt die Broschüre „Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung“ auf. Die Broschüren können kostenlos bei der EKHN bestellt werden.


Ermittlung und Sanktionen

Wenn der Verdacht sexuellen Missbrauchs bekannt wird, schaltet die EKHN grundsätzlich die Staatsanwaltschaft ein, außer wenn das Opfer dieses Vorgehen im Falle von sexueller Belästigung ausdrücklich ablehnt. Damit will die EKHN eine gründliche, sachbezogene und unabhängige Prüfung der Vorwürfe erreichen.
Eine Person, die des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird, wird in der Regel bis zum Ende der Ermittlungen vom Dienst suspendiert. Nach Abschluss eines eventuellen strafrechtlichen Verfahrens führt die EKHN ein eigenes disziplinarrechtliches Verfahren durch. Dabei können auch dann Sanktionen ausgesprochen werden, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Die EKHN erwartet von ihren Mitarbeitenden nicht nur die Einhaltung bestehender staatlicher Gesetze sondern auch ein dem Auftrag der Kirche entsprechendes Verhalten. So ist sexuelle Belästigung nicht nach staatlichem Recht strafbewehrt, führt aber in der EKHN zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Entlassung aus dem Dienst.

Ergebnisse der Ermittlungen

In den vergangenen zehn Jahre wurde gegenüber vier Pfarrern der EKHN der Vorwurf sexuellen Missbrauchs erhoben. Die Staatsanwaltschaft hat jeweils ermittelt. Ein Pfarrer wurde rechtskräftig verurteilt. In einem Fall ermittelte die Staatsanwaltschaft „nur“ eine verbale sexuelle Belästigung, die nicht strafbewehrt war. Bei zwei Fällen stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass die Vorwürfe erfunden waren, um dem betroffenen Pfarrer zu schaden.

Hilfe für die Opfer

Grundsätzlich geht die EKHN auf die Opfer zu und versucht, in gemeinsamen Gesprächen festzustellen, ob und was sie für die Opfer tun kann. Sie versucht, einen Täter-Opfer-Ausgleich zu erreichen. In einem Fall war dies zum Beispiel auch mit der Übernahme von Therapiekosten verknüpft. Im Einzelfall kann es schon genügen, wenn der Vorfall wahrgenommen und aufrichtig bedauert wird.

Darmstadt, 18. März 2010


gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher

Du wirst Gottes Kraft in der Schwachheit erfahren,
nicht vorher, nicht daran vorbei.
In der eigenen Schwachheit, in den Dingen,
um die ich einen großen Bogen mache,
meine Tabus, meine wunden Punkte.
Aber es tut nicht nur weh, es tut auch gut,
am wunden Punkt berührt und geheilt zu werden.
Und es führt kein Weg daran vorbei,
wenn es richtig gut werden soll.

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