Ehemaliger Pädagoge im Odenwald im Verdacht
Vorwurf des sexuellen Missbrauchs in den 70er Jahren erhoben
10.05.2010 krebs Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Der Vorwurf bezieht sich auf einen Pädagogen, der damals in einer Einrichtung der EKHN im Bereich Odenwald eingesetzt war und sich seit etlichen Jahren im Ruhestand befindet. Die EKHN überprüft und vervollständigt nun diese Angaben, um sie der Staatsanwaltschaft übergeben zu können. Insgesamt hat die EKHN in diesem Jahr zwei Strafanzeigen wegen Missbrauchsvorwürfen gestellt und ermittelt gegen drei weitere Personen.
Die EKHN ermutigt Menschen, die in der Vergangenheit in einer Einrichtung der EKHN Opfer sexueller Übergriffe geworden sind, entweder mit der Polizei oder einer kirchlichen Person ihres Vertrauens oder den zentralen Ansprechpersonen der EKHN für Opfer von sexueller Belästigung Kontakt aufzunehmen. Kontaktdaten sie Anhang.
Gründliche und unabhängige Prüfung der Vorwürfe
Wenn der Verdacht sexuellen Missbrauchs bekannt wird, schaltet die EKHN grundsätzlich die Staatsanwaltschaft ein, außer wenn das Opfer dieses Vorgehen ausdrücklich ablehnt. Damit will die EKHN eine gründliche, sachbezogene und unabhängige Prüfung der Vorwürfe erreichen. Eine Person, die des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird, wird in der Regel bis zum Ende der Ermittlungen vom Dienst suspendiert. Nach Abschluss eines eventuellen strafrechtlichen Verfahrens führt die EKHN ein eigenes disziplinarrechtliches Verfahren durch. Dabei können auch dann Sanktionen ausgesprochen werden, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Die EKHN erwartet von ihren Mitarbeitenden nicht nur die Einhaltung bestehender staatlicher Gesetze sondern auch ein dem Auftrag der Kirche entsprechendes Verhalten. So ist sexuelle Belästigung nicht nach staatlichem Recht strafbewehrt, führt aber in der EKHN zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Entlassung aus dem Dienst.
Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher