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Zweite Strafanzeige gestellt

Kommission gibt Empfehlungen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch

Darmstadt, 23. März 2010. Die von der Kirchenleitung am 18. März eingesetzte Kommission zum Thema sexueller Missbrauch hat am Dienstag in Darmstadt getagt.

Ihre Aufgabe war es, die Regeln zum Umgang mit Missbrauchsfällen in der EKHN und der Diakonie zu überprüfen, Vorwürfe und Schilderungen von Betroffenen auszuwerten und Empfehlungen zu geben. Die Kommission, der Vertreterinnen und Vertreter aus der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sowie aus dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau (DWHN) angehören, kommt zu folgenden Ergebnissen.

Grundsätzlich hält die Kommission die seit 1997 geltenden strengen Bestimmungen gegen Mobbing, sexuelle Belästigung und Missbrauch für gut und ausreichend. Allerdings müssten diese intensiver und wiederkehrend kommuniziert werden. In der EKHN arbeiten etwa 10.000 Menschen hauptamtlich, weitere 10.000 als Honorarkräfte und etwa 60.000 ehrenamtlich. Im Bereich der Diakonie in Hessen und Nassau sind etwa 15.000 Hauptamtliche beschäftigt. Deshalb empfiehlt die Kommission, alle Ausbildungsgänge darauf hin zu überprüfen, ob das Thema sexueller Missbrauch dort umfassend genug vermittelt wird. Alle Dienststellen sollen erneut die Handreichung mit den Bestimmungen und Ansprechpersonen zu diesem Thema erhalten. Die Beschäftigten sollen noch besser für Grauzonen sexueller Anzüglichkeit und Belästigung sensibilisiert werden. Ziel müsse sein, die Grenzen zwischen Betreuern und Schutzbefohlenen klar erkennbar zu halten.

Betroffene haben verschiedene Motive

Die Kommission empfiehlt, eine weitere Person als Ansprechpartner für Betroffene zu benennen, die männlich und seelsorgerlich ausgebildet ist sowie aus dem Bereich der Diakonie kommt. Die derzeitige Ansprechpartnerin der EKHN ist Juristin. Die Erfahrung mit den derzeit bekannten Betroffenen habe gezeigt, dass diese ganz verschiedene Wege nutzten, um Kontakt aufzunehmen und ganz unterschiedliche Motive verfolgten. Manchen ginge es um juristische Aufarbeitung, andere benötigten seelsorgerliche oder therapeutische Hilfe. Andere erwarteten ein Zeichen der Reue von den Tätern oder der Kirche, deren Repräsentanten die Täter waren. Dafür seien unterschiedliche Ansprechpersonen hilfreich.

Schnelle Hilfe sicherstellen/Täterstelle einrichten

Empfohlen wird, mit dem Evangelischen Zentrum für Beratung und Therapie am weißen Stein in Frankfurt für therapeutische Begleitung einem Beratungs- und Therapiezentrum eine feste Verabredung zu treffen, damit den Betroffenen professionelle Soforthilfe ohne Wartezeiten und eine mittelfristige Begleitung angeboten werden könne. Empfohlen wird, den Betroffenen möglichst unbürokratisch Kosten für Therapien und Rechtshilfe zu erstatten sowie auch eine eigene Kontaktstelle für Täter oder solche, die fürchten es zu werden, einzurichten, um besser vorzubeugen.

Die Empfehlungen sollen der Kirchenleitung am 15. April vorgelegt werden.

Weitere Strafanzeige gegen Ehrenamtlichen

Unterdessen hat die EKHN am Mittwoch gegen einen mutmaßlichen Täter Strafanzeige gestellt, nachdem eine Betroffene ihre Erlebnisse aus den 80er Jahren geschildert hatte. Der mutmaßliche Täter arbeitete ehrenamtlich in einer oberhessischen Gemeinde mit. Seine Ehrenämter muss er aufgeben.

Außerdem hat die EKHN in dieser Woche den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen zwei weitere Personen, beide Pfarrer, entgegen genommen. Einer betrifft Vorgänge in den 70er Jahren in Südhessen, der andere aktuelle Vorgänge im Westerwald. Die EKHN ermittelt. Für Opfer kann es schmerzlich sein, sich den Erinnerungen an die damaligen Erlebnisse zu nähern und diese offen zu schildern. Deshalb nimmt die EKHN Rücksicht auf die Bedürfnisse der Opfer und geht entsprechend behutsam vor.

Insgesamt hat die EKHN in diesem Jahr zwei Strafanzeigen wegen Missbrauchsvorwürfen gestellt und ermittelt gegen drei weitere Personen. Sie ermutigt Menschen, die in der Vergangenheit in einer Einrichtung der EKHN Opfer sexueller Übergriffe geworden sind, entweder mit der Polizei oder einer kirchlichen Person ihres Vertrauens oder der zentralen Ansprechpartnerin der EKHN für Opfer von sexueller Belästigung, Frau Maren Cirkel, Kontakt aufzunehmen. Cirkel ist zu erreichen unter 06151/405-423 oder E-Mail .

Gründliche und unabhängige Prüfung der Vorwürfe

Wenn der Verdacht sexuellen Missbrauchs bekannt wird, schaltet die EKHN grundsätzlich die Staatsanwaltschaft ein, außer wenn das Opfer dieses Vorgehen ausdrücklich ablehnt. Damit will die EKHN eine gründliche, sachbezogene und unabhängige Prüfung der Vorwürfe erreichen. Eine Person, die des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird, wird in der Regel bis zum Ende der Ermittlungen vom Dienst suspendiert. Nach Abschluss eines eventuellen strafrechtlichen Verfahrens führt die EKHN ein eigenes disziplinarrechtliches Verfahren durch. Dabei können auch dann Sanktionen ausgesprochen werden, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Die EKHN erwartet von ihren Mitarbeitenden nicht nur die Einhaltung bestehender staatlicher Gesetze sondern auch ein dem Auftrag der Kirche entsprechendes Verhalten. So ist sexuelle Belästigung nicht nach staatlichem Recht strafbewehrt, führt aber in der EKHN zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Entlassung aus dem Dienst.

Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher

Du wirst Gottes Kraft in der Schwachheit erfahren,
nicht vorher, nicht daran vorbei.
In der eigenen Schwachheit, in den Dingen,
um die ich einen großen Bogen mache,
meine Tabus, meine wunden Punkte.
Aber es tut nicht nur weh, es tut auch gut,
am wunden Punkt berührt und geheilt zu werden.
Und es führt kein Weg daran vorbei,
wenn es richtig gut werden soll.

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