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Rücklagen

Bildquelle: gettyimages, Kateryna OnyshchukSachbearbeiterinDie EKHN trägt Verantwortung für ihre Mitarbeitenden, deshalb hat sie mehrere Sicherheitssysteme eingerichtet. Dazu gehören auch Rücklagen, die in finanzschwachen Jahren die Einnahmeverluste ausgleichen.

Rücklagen sind für eine kirchliche Großorganisation wie die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) existenziell. Nur mit ihrer Hilfe kann die EKHN kurzfristige Einnahmeausfälle ausgleichen. Rücklagen ermöglichen es zudem, mittelfristige Veränderungen ohne Zeitdruck zu planen und bei deren Umsetzung Härten für die Betroffenen zu verringern.

Sie erlauben es der EKHN, eine verlässliche Partnerin für die Menschen und die Gesellschaft sowie eine verlässliche Arbeitgeberin für die Beschäftigten zu sein. Dafür hat die EKHN rechtzeitig begonnen Rücklagen zu bilden – auch für die Altersvorsorge der Beschäftigten, damit künftigen Generationen nicht die Lasten aufgeladen werden, die eigentlich heute geschultert werden müssen.

Die EKHN zählt mit ihren Propsteien, Dekanaten und über tausend Kirchengemeinden, mehreren hundert Kindertagesstätten, Diakonie- und Sozialstationen sowie Schulen und Einrichtungen für die Jugendarbeit zu den großen Arbeitgebern in den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz. Die Anzahl der jeweiligen Einrichtungen lassen sich in der "kleinen Statistik" finden.

Verantwortung für fast 20.000 Mitarbeitende

Insgesamt sind allein in der EKHN, also ohne die Einrichtungen des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau, fast 20.000 Menschen beschäftigt. Für eine solche Großorganisation hat der verantwortungsvolle Umgang mit den ihr anvertrauten Menschen und Ressourcen hohe Priorität. Möglichst wirkungsvoll sollen die vielfältigen Aufgaben erfüllt werden. 

Die EKHN trägt aber auch in besonderem Maße eine Verantwortung für ihre Mitarbeitenden. Dazu gehören sowohl die Sicherung der Altersversorgung – auch durch den Aufbau kapitalgedeckter Sicherungssysteme – als auch die Sicherung der Arbeitsplätze, besonders in finanziell schlechten Jahren. 

Rücklagen gleichen Einnahmeverluste aus

Um finanzschwache Jahre durchhalten zu können und nicht zu einer schnellen Reduktion ihrer Arbeit gezwungen zu sein, benötigt die EKHN also Rücklagen, mit deren Hilfe sie künftige Einnahmeverluste ausgleichen kann. Dazu gezwungen ist sie, weil ihr Haushalt stark von den Kirchensteuereinnahmen abhängig ist und damit eben auch von den konjunkturellen Entwicklungen und den gesetzgeberischen Eingriffen.

Die Ausgaben müssen dennoch der langfristig sinkenden Entwicklung angepasst werden. Dies ist ein mühsamer, immer schmerzvoller, aber auch zeitaufwendiger Prozess. Rücklagen helfen dabei, diese Anpassungsprozesse möglichst sozial verträglich zu gestalten.

Empfehlung für die Höhe der Rücklagen

In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gelten Rücklagen etwa in Höhe eines Jahreshaushalts als angemessen. Sie erlauben eine kontinuierliche Haushalts- und Personalpolitik, welche die Ausgaben entsprechend der langfristigen Effekte steuert. Zugleich können damit kurzfristige konjunkturelle Effekte abgepuffert werden. 

Gebäude haben einen ideellen und tatsächlichen Wert

Teile der Allgemeinen Rücklage sind auch die Substanzerhaltungsrücklage für gesamtkirchliche Gebäude und eine Rücklage für zusätzlichen Bauunterhaltungsbedarf der Kirchengemeinden. Die EKHN verfügt über 52 eigene Gebäude, in denen die zentrale Verwaltung in Darmstadt, die Zentren und andere Einrichtungen untergebracht sind. Alle anderen Gebäude sind Eigentum der Kirchengemeinden.

Die Kirchenbaurücklage

Bild: Ev. Friedensgem. Offenb.Friedenskirche in Offenbach am MainFür die Erhaltung der Gebäude wurde eine Rücklage gebildet

 Die Kirchenbaurücklage dient sei 2007 der Unterhaltung und Erhaltung der Kirchen. Sie entlastet die Gemeinden, denen die Gebäude gehören finanziell deutlich, indem sie deren Eigenanteil bei der Finanzierung verringert. Neun von zehn Kirchen stehen unter Denkmalschutz - ein Kulturerbe, das den kirchlichen Haushalt stark belastet. Gleichzeitig ermutigt die EKHN die Gemeinden, ihren Raumbedarf zu prüfen und gegebenenfalls zu reduzieren. Anzahl und Größe der Gebäude müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Gemeinde und ihrer Arbeit stehen. Nach diesen Kriterien werden auch die Zuweisungen für die Gebäudeerhaltung berechnet.

Die Altersversorgung ist auf verschiedene Schultern verteilt

Neben der Sicherung der laufenden Arbeit und der benötigten Gebäude ist die Sicherung der Altersversorgung für die Beschäftigten der EKHN der dritte wichtige Aspekt für die Rücklagenbildung. Hier gilt das Prinzip: Die Versorgung der heutigen Beschäftigten soll heute erwirtschaftet und so wenig wie möglich den nachfolgenden Generationen aufgebürdet werden.

Dabei sind entsprechend den arbeitsrechtlichen Strukturen Angestellte von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Kirchenbeamtinnen und -beamten zu unterscheiden.

Altersvorsorge für Pfarrer und Kirchenbeamte

Gegenüber den Pfarrerinnen und Pfarrern sowie den Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten ist die EKHN in der Pflicht, entsprechend den gesetzlichen Regelungen Ruhegehalt zu zahlen. Jede Ordination und jede Verbeamtung zieht also Versorgungsansprüche für die Dauer von bis zu 70 Jahren nach sich, davon circa 40 Jahre im aktiven Dienst. 

Dies muss angesichts starker Schwankungen – Stichwort geburtenstarke Jahrgänge, die ab 2020 in den Ruhestand eintreten – sehr gut geplant werden, damit daraus für nachfolgende Generationen keine unzumutbaren Belastungen erwachsen. 

Rund drei Viertel der Altersversorgungsansprüche dieses Personenkreises werden durch die Evangelische Ruhegehaltskasse (ERK) beziehungsweise durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) abgedeckt. 

Der Anteil der ERK an der Absicherungsquote wird von Jahr zu Jahr zunehmen und der Anteil der BfA wird entsprechend abnehmen, da die EKHN ihre freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2004 aufgekündigt hat. Entsprechend hat sie die Absicherung der Verpflichtungen bei der ERK zeitgleich erhöht.

Die ERK ist keine Institution der EKHN, auch wenn ihr Sitz in Darmstadt ist. Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und arbeitet als Dienstleister für zwölf evangelische Landeskirchen. Eine aktuelle EKD-Studie zur Altersvorsorge bei den einzelnen Gliedkirchen kommt zu dem Ergebnis, dass die ERK ihre Verpflichtungen dauerhaft erfüllen kann.

Die ERK wendet das Prinzip einer Mischung von Kapitaldeckung und Umlagen/Beiträgen (Kapitalabschnitts-deckungsverfahren) an. Es bietet angesichts des bereits erreichten hohen Kapitaldeckungsgrads eine gute Gewähr und auch eine gewisse Stabilität hinsichtlich der erforderlichen Beiträge und Umlagen.

Versorgungsstiftung

Mit Hilfe der Versorgungsstiftung sichert die EKHN die Finanzierung der Ruhegehälter von Pfarrer:innen und Kirchenbeamt:innen, denn die Mitgliedschaft bei der Evangelischen Ruhegehaltskasse und die hierfür zu zahlenden Beiträge decken diese Pensionsverpflichtungen nur teilweise ab. In Abhängigkeit vom Deckungstrad der Versorgungsstiftung werden Stiftungserträge zur Entlastung des gesamtkirchlichen Haushalts ausgeschüttet.

Altersvorsorge für Angestellte

Der Aufwand für die Altersvorsorge der Angestellten der EKHN ist angesichts des Renten- und Sozialversicherungssystems in Deutschland einfach gestaltet: Die Angestellten erhalten neben der gesetzlichen Rente, die anteilig Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Beiträge finanzieren, auch eine rein arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgungsrente.

Zahlstelle und insoweit auch Dienstleister der EKHN für die Zusatzversorgungsrenten ist die Evangelische Zusatzversorgungskasse (EZVK). Auch das System der EZVK ist in hohem Maße kapitalgedeckt und weist im Vergleich zu anderen Zusatzversorgungseinrichtungen ein günstiges Verhältnis von Beiträgen zu Leistungen auf. 

Die durchschnittliche Zusatzversorgungsrente beträgt zurzeit rund 300 Euro monatlich mit deutlichen Spreizungen nach unten und oben. Daneben kann die Altersvorsorge freiwillig aufgestockt werden, zum Beispiel über die freiwillige Versicherung bei der EZVK.

Die EKHN hat gute Gründe, Rücklagen zu bilden, und sie hat dies über einen langen Zeitraum getan. Sie geht dabei verantwortungsvoll mit Ressourcen um und leistet auch einen Beitrag zur Generationengerechtigkeit, denn die Altersversorgung der heute Beschäftigten wird nicht den künftigen Beschäftigten aufgebürdet.

Das ist für die künftige Arbeit der Kirche wichtig, denn ihre Steuereinnahmen können faktisch nicht erhöht werden. Durch die demografische Entwicklung sind eher Einnahmerückgänge zu erwarten und anders als in staatlichen Strukturen ist die Mitgliedschaft in einer Kirche freiwillig.

Der lange Schatten des Babybooms

Die Zahl der Pensionierungen von Pfarrerinnen und Pfarrern, die bislang in der Regel zwischen 25 und 35 Personen pro Jahr umfasste, ist ab 2017 deutlich angestiegen, erreicht im Jahr 2024 mit über 120 Personen ihren Höhepunkt und wird sich erst 2030 wieder normalisieren.

Dann wird die EKHN, ausgehend von einer Lebenserwartung von 82 Jahren, etwa 1.500 pensionierte Pfarrerinnen und Pfarrer haben. 2011 waren es noch 857. 

Grund sind die geburtenstarken Jahrgänge im Gefolge des Wirtschaftswunders, das auch der EKHN zahlreichen theologischen Nachwuchs beschert hat. Er wurde nach dem Willen der Synode auch zum größten Teil eingestellt. Erst ab 1993 wurde die Zahl der Einstellungen drastisch begrenzt.

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Gut:
Das heißt für mich -
frei und befreit von allem,
was ich aus Angst und Ärger tief
in mir vergraben habe.

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