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Personalkosten

Peter BongardPfarrer gesucht - wer hat Spaß an einem abwechslungsreichen Beruf?Die Bezüge der Pfarrerinnen, Pfarrer, Beamtinnen und Beamten richten sich nach dem Recht der Bundesbeamten

Wen beschäftigt die Landeskirche und wie viel verdienen diese Mitarbeitenden?

Die Vergütungen und Besoldungen, die in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gezahlt werden, orientieren sich an vergleichbaren Bereichen wie etwa dem öffentlichen Dienst oder dem Sozialwesen. Die größte Berufsgruppe der EKHN-Beschäftigten stellen nicht die Pfarrerinnen und Pfarrer, sondern die Erzieherinnen und Erzieher. Die aktuelle Anzahl der Beschäftigten ist in der aktuellen Ausgabe der "Kleinen Statistik" zu finden.

Hier gelten auf der Suche nach geeigneten Beschäftigten durchaus Marktbedingungen. Die Bezüge für Leitungsaufgaben fallen in der EKHN im Vergleich zu Stellen in anderen Bereichen mit vergleichbarer Belastung und Verantwortlichkeit eher niedriger aus.

Alle Entgelte sind in öffentlich zugänglichen Tabellen festgelegt. Die EKHN hat den Anspruch, auch in Jahren mit zurückgehenden Einnahmen auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Dank ihrer Rücklagen war sie bislang immer in der Lage, diesem Anspruch gerecht zu werden. Die EKHN bietet bewusst flexible Teilzeitbeschäftigungen an, die es besser ermöglichen, Familie und Beruf zu vereinbaren.

Die Arbeitsverhältnisse der EKHN werden in der Kirchlich-Diakonischen-Arbeitsvertragsordnung (KDAVO) geregelt. Neben den allgemeinen arbeitsvertraglichen Grundlagen enthält die KDAVO auch Bestimmungen zur Vergütung. Je nach auszuübender Tätigkeit sind den Angestellten Entgeltgruppen zugewiesen.

Innerhalb der Entgeltgruppe findet eine weitere Differenzierung statt, wenn sich dies aus der auszuübenden Tätigkeit ergibt. Daneben gibt es je nach der jeweiligen Beschäftigungszeit eine Einteilung in sogenannte Erfahrungsstufen.

Die Bezüge der Pfarrerinnen, Pfarrer, Beamtinnen und Beamten richten sich nach dem Recht der Bundesbeamten und den darin enthaltenen Besoldungstabellen. Auch hier führen persönliche Verhältnisse zu Besoldungsspannen. In den höheren Besoldungsgruppen ist dies nicht mehr der Fall. Die Pfarrerinnen, Pfarrer, Beamtinnen und Beamten sind außerdem beihilfe- und pensionsberechtigt. 

Aktuelle Angaben für die Ausgaben im Personalbereich finden Sie im:

aktuellen Jahresbericht der EKHN

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Gut:
Das heißt für mich -
frei und befreit von allem,
was ich aus Angst und Ärger tief
in mir vergraben habe.

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