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Ethische Anlagekriterien

Ethik ist der EKHN auch bei der Geldanlage wichtig

Sava Alexandru/istockNachhaltige GeldanlageDie EKHN achtet auf saubere und nachhaltige Geldanlage

Von einer Kirche darf man zu Recht erwarten, dass sie ihr Rücklagevermögen gemäß ihrem kirchlichen Auftrag anlegt. Aus dem klassischen Anlagedreieck von Sicherheit, Rendite und Liquidität wird für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) daher ein Anlageviereck, dessen viertes Kriterium „ethisch nachhaltig“ lautet. Es hat drei konkrete Aspekte.

Rendite mit Verantwortung

Erstens: Anlagen sind sozial verträglich, halten also die Mindeststandards der Internationalen Arbeitsrechtsorganisation (ILO) ein.

Zweitens: Sie sind ökologisch, beachten also den Schutz der Umwelt sowie der natürlichen Ressourcen.

Und drittens: Sie sind generationengerecht, dienen also einer „Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können“ (Brundtland-Kommission, 1987).

Ausschlusskriterien für Unternehmen

Ausgeschlossen werden damit Unternehmen, die…

  • Rüstungsgüter, hochprozentige Spirituosen, Tabakwaren, gentechnisch verändertes Saatgut sowie kontroverse Formen des Glücksspiels anbieten.
  • die die Menschenwürde durch verunglimpfende und erniedrigende Darstellung von Personen verletzen.
  • die menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit – auch in der Zulieferkette – tolerieren sowie nicht notwendige und nicht vorgeschriebene Tierversuche durchführen.

Die Einhaltung der Kriterien ist insbesondere bei größeren Unternehmen, die in vielen Bereichen tätig sind, nicht leicht zu klären, etwa wenn zwar in Teilen gegen die Vorgaben verstoßen wird, das Kerngeschäft selbst aber unkritisch ist. Hier kann investiert werden, wenn der problematische Anteil maximal zehn Prozent des Gesamtumsatzes nicht überschreitet. Dies gilt allerdings nicht für Unternehmen, die geächtete Waffen herstellen oder handeln. Hier gilt: null Toleranz.

Die Ausschlusskriterien für Staaten

Der Erwerb von Staatsanleihen ist bei Ländern ausgeschlossen, die…

  • die Todesstrafe praktizieren.
  • die als „nicht frei“ (im Sinne der Organisation und Forschungseinrichtung Freedom House) klassifiziert werden.
  • die aktuellen Klimaschutzprotokolle sowie die Bio-diversitäts-konvention des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme) nicht ratifiziert haben.
  • die als besonders korrupt (im Sinne des Korruptionswahrnehmungsindexes – Corruption Perceptions Index, CPI – von Transparency International) wahrgenommen werden (Rating ≤ 4,0).

Ausschlusskriterien für Finanzprodukte

Die EKHN beteiligt sich nicht an…

  • Steuersparmodellen oder Steuervermeidungsstrategien, da das dem Gemeinwohl schadet und sie selbst auf die Kirchensteuer ihrer Mitglieder angewiesen ist.
  • sogenannten Wertpapierleihen, da sie als langfristig orientierte Anlegerin die Volatilität der Märkte nicht erhöhen möchte, indem sie die von ihr gehaltenen Aktienpakete für eine kleine Zusatzrendite kurzfristig verfügbar macht.
  • Anlageprodukten, bei denen möglicherweise in der Anlageprozesskette sogenannte Offshore-Finanzplätze eingebunden sind.
  • Hedgefonds, da sie in aller Regel nicht die notwendige Transparenz herstellen.
  • Direktinvestments in Rohstoffe, denn deren Beurteilung setzt ein hohes Maß an Sachwissen voraus.
  • Nahrungsmittelspekulationen.

Positivkriterien

Bevorzugt investiert die EKHN also in Unternehmen, die folgende Positivkriterien erfüllen:

  • Sozialverträglichkeit, insbesondere eine verantwortliche Gestaltung von Arbeitsbedingungen
  • Ökologie, also die Reduzierung des Rohstoff-, Wasser- und Energieverbrauchs oder der Schadstoffemission
  • Generationengerechtigkeit, also entwicklungspolitische Ziele, Klimaschutzziele und eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Mithilfe von Themen- und Direktinvestments kann die Kirche am ehesten ihre Ziele umsetzen. Gemeint sind Investments in erneuerbare Energien, Wasser sowie das Hoch-spannungs-netz, mit dem die Energiewende in Deutschland ermöglicht wird. Unterstützt werden auch Mikrofinanzanlagen zur Unterstützung von Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern (darunter Oikocredit und Anteile an Microfinance Funds).

Engagement

Eine Chance, ethische Kriterien aktiv zu vertreten, bietet die Einflussnahme auf Unternehmen, deren Anteile gehalten werden. Dazu gehören sowohl der Dialog mit Unternehmen als auch die Stimmrechtsausübung sowie die Mitwirkung in Gremien. Gerade ein kirchlicher Anleger hat die Verpflichtung, die Unternehmenswelt nicht nur in Schwarz und Weiß aufzuteilen, sondern durch Dialogprozesse Verbesserungen zu erreichen. Sollten sich Unternehmen nicht veränderungsbereit zeigen, können auch sie auf die Ausschlussliste gesetzt werden.

Praktische Umsetzung

Angesichts der breit diversifizierten Geldanlagen der EKHN wäre die eigene Ausübung der Stimmrechte unmöglich. Dies geschieht in Form eines sogenannten Responsible-Engagement-Overlay-Prozesses durch einen internationalen Dienstleister, der die Interessen von Anlegern mit einem Kapitalvolumen von über 100 Milliarden Euro vertritt.

Die EKHN verfügt nicht über eigene Investmentmanager, sie überlässt dies den Fondsmanagern in unterschiedlichen Investmenthäusern. Um ihrer ethisch nachhaltigen Verantwortung gerecht zu werden, hat die EKHN aber den Investitionsrahmen auf der Grundlage einer strategischen Asset-Allokation vorgegeben. Diese Vorgaben werden in der EKHN seit 2009 von einem Investmentteam unter der Federführung des Finanzdezernats verantwortet und weiterentwickelt.

Die praktische Umsetzung geschieht durch eine in Deutschland gebräuchliche Rechtskonstruktion der Kapitalanlagegesellschaft, hier der Master-KAG. Sie ist für die gesamte Administration verantwortlich und berichtet dem Investmentteam. Bei etwaigen Verstößen gegen die Vorgaben meldet sie sich bei dem jeweiligen Fondsmanager, zum Beispiel um eine schnelle Rückabwicklung einzuleiten. Nur durch den Einsatz solcher technikunterstützter Dienstleister lässt sich ein ethisch nachhaltiges Anlagevolumen kontrollieren.

Durch die ethisch nachhaltigen Anlagerichtlinien werden etwa acht Prozent des gesamten Anlageuniversums an Aktien und Unternehmensanleihen ausgeschlossen. Bei den Staatsanleihen betrifft dies rund 90 Prozent der Staaten.

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Gut:
Das heißt für mich -
frei und befreit von allem,
was ich aus Angst und Ärger tief
in mir vergraben habe.

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