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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Erika von BassewitzStegEnde oder Neuanfang?

Patientenverfügung: Umfang der ärztlichen Behandlung frühzeitig festlegen

Viele Menschen machen sich Sorgen über die letzte Phase ihres Lebens. Sie fragen sich: Wie wird es mit mir zu Ende gehen? Werde ich unerträgliche Schmerzen haben? Nur noch ohne Bewusstsein vor mich hindämmern? So schwer solche Fragen sind, es ist gut, ihnen offen zu begegnen. Mit Hilfe einer Patientenverfügung lässt sich schon jetzt die Anwendung medizinischer Verfahren und damit den Verlauf der letzten Lebensphase mitbestimmen. Jede und jeder kann frühzeitig etwas dafür tun, dass man körperlich erträglich betreut wird.

Vorsorgevollmacht: Vertrauensperson selbst auswählen 

Mit einer Vorsorgevollmacht können eine oder mehrere Personen beauftragt werden, die rechtlichen Belange zu regeln, wenn die oder der Erkrankte dazu nicht mehr in der Lage ist. Sie kann für den Abschluss und die Kündigung von Verträgen ermächtigen sowie die Vertretung bei Behörden und Versicherungen regeln. Durch die Versorgungsvollmacht ist es möglich, in "gesunden Tagen" eine Person des Vertrauens persönlich dafür auszuwählen.

Christlichen Patientenvorsorge integriert Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht

Die christlichen Patientenvorsorge wird gemeinsam herausgegeben von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK). Das Formular lässt sich ausgedruckt oder als PDF ausfüllen.

Christliche Patientenvorsorge mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung 

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Gut:
Das heißt für mich -
frei und befreit von allem,
was ich aus Angst und Ärger tief
in mir vergraben habe.

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