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Ausschüsse der Synode

In der ersten Sitzung der sechs Jahre dauernden Legislaturperiode der Synode der EKHN wählen die Synodalen den Kirchensynodalvorstand, mit dem Präses an der Spitze, sowie die Mitglieder der Ausschüsse. In den Ausschüssen, die in regelmäßigen Abständen zwischen den Synodaltagungen tagen, widmen sich die Mitglieder der inhaltlichen Arbeit. Die gewählten Mitglieder beraten die Synode in Fachfragen und diskutieren Gesetzentwürfe. Es gibt beispielsweise einen Bau-, Rechts- und Finanzausschuss, sowie den Theologischen Ausschuss.

Gewählt werden von der Kirchensynode außerdem die Mitglieder für den Wahlprüfungsausschuss und Delegierte für die Hauptversammlung des Diakonischen Werks Hessen.

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Tu, was zu tun kannst.
Und dann ist gut, denn mehr geht nicht.
Alles weitere kann ich in die Hände Gottes legen
und darauf vertrauen, dass er es wohl gut mit mir meint.
(Carsten Tag zu Prediger 9,10)

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