Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht

Über Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Kirche entscheidet das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht - kurz Kirchengericht oder KVVG . Es überprüft auf Antrag, ob sich Kirchengesetze mit der Kirchenordnung vereinbaren lassen, oder ob bestimmte Entscheidungen kirchlicher Organe (z.B. Kirchenvorstands- oder Kirchenleitungsbeschlüsse) rechtmäßig sind.
Dem Gericht gehören 15 Personen an, die in zwei Kammern mit je fünf Mitgliedern entscheiden, immer vier Juristen und ein Theologe. Sie werden von der Kirchensynode für sieben Jahre berufen und sind ehrenamtlich tätig.
Die Erste Kammer ist unter anderem zuständig für:
- abstrakte Normenkontrolle,
- Organstreitigkeiten,
- Beschwerden gegen synodale Beschlüsse und
- Verwaltungsstreitverfahren mit verfassungsrechtlichem Einschlag.
Die Zweite Kammer ist zuständig für:
- Anfechtungsklagen,
- Verpflichtungsklagen,
- Feststellungsklagen sowie
- für Entscheidungen auf Grund sonstiger kirchengesetzliche Übertragung.
Seinen Sitz hat das Kirchengericht im Gebäude der Kirchenverwaltung in Darmstadt.
Hinweis:
Es ist nicht zulässig, beim Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN mittels E-Mail oder anderen Wegen der elektronischen Kommunikation eine Klage zu erheben, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel etc. einzulegen. Benutzen Sie bitte die Briefpost oder das Telefax. Über ein elektronisches Postfach verfügt das Gericht nicht.
Zu den Kontaktdaten des KVVG
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Kontakt
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN
Geschäftsstelle
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Tel: 06151 / 405-344
Fax: 06151 / 405-443
Zur Adresse des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichtes in Isidor
Kirche und Recht
Kirchenrecht der EKHN (Rechtssammlung)
Kirchengesetz über das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht
Geschäftsordnung des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts
Entscheidungen des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts
EKD
Kirchliche Gerichtsbarkeit der Evangelischen Kirche in Deutschland