Beratung bei Kriegsdienstverweigerung

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz
Auch nach Aussetzung der Wehrpflicht in Friedenszeiten im Juli 2011 haben Soldaten oder Soldatinnen jederzeit das Recht, aus Gewissensgründen den Kriegsdienst an der Waffe zu verweigern und aus Ihrem Dienstverhältnis in der Bundeswehr auszuscheiden.
Neben Berufs- und Zeitsoldaten sind auch Reservisten, freiwillig Wehrdienstleistende und als tauglich gemusterte Wehrpflichtige berechtigt, den Kriegsdienst an der Waffe, gemäß Art. 4 Abs. 3 GG, zu verweigern.
Beratung und Begleitung
Damit die Antragstellung reibungslos verläuft, ist es empfehlenswert sich vor und während der Antragstellung beraten und begleiten zu lassen. Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) und bietet Unterstützung beim KDV-Verfahren an:
- Kostenlose Beratung und Begleitung von Kriegsdienstverweigerern in Deutschland bei der KDV-Antragstellung und während des Verfahrens
- Beratung auch nach Feierabend oder am Wochenende nach vorheriger Absprache
- Seelsorgerliche Begleitung
- Vermittlung fachkundiger Rechtsanwälte zum Thema Wehr- und Soldatenrecht
- Auskunft zu aktuellen Geschehnissen zum Thema
- Engagement für die Rechte von Kriegsdienstverweigerern national und international
Sie können sich in Beratungs-und Seelsorgefragen auch an die Friedensbeauftragten der Evangelischen Kirche Hessen-Nassau wenden:
Pfarrerin Sabine Müller-Langsdorf
Referentin für Friedensarbeit
Tel. +49 (0)69 976518-56
Fax. +49 (0)69 976518-59
mueller-langsdorf@zentrum-oekumene.de
Daniel M. Untch
Referent für Friedensbildung
Tel. +49 (0)69 976518-58
Mobil +49 (0)1515 463 2019
untch@zentrum-oekumene.de
Beide im
Zentrum Oekumene der EKHN und EKKW
Praunheimer Landstr. 206
60488 Frankfurt am Main
www.zentrum-oekumene.de
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