Tarifverhandlungen
Löhne: Blick auf Verhandlungen in der Kirche
Grafner/istockphoto.com18.04.2018 bs Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Laut Medienberichten gibt es für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst rückwirkend zum 1. März im Schnitt 3,19 Prozent mehr Lohn und Gehalt. Bis zum Jahr 2020 wird es dann zwei weitere Lohnerhöhungen geben. Außerdem soll es bis zur Entgeltgruppe sechs eine Einmalzahlung von 250 Euro geben.
Arbeitsrechtliche Kommission verhandelt über Gehälter
Für kirchliche Mitarbeiter hat das direkt zwar keine Auswirkungen. Dennoch könnte sich mittelfristig eine Entwicklung ergeben. Im Gegensatz zum Öffentlichen Dienst werden hier die Vergütungen aber in der Arbeitsrechtlichen Kommission ausgehandelt. Die Kommission ist paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt und beschließt grundsätzlich im Konsens der Beteiligten. Für die kirchlichen Mitarbeiter bedeutet das unter anderem: Sie haben kein Streikrecht.
Finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeskirche berücksichtigen
Zu den anstehenden Verhandlungen in der Kommission sagt Martin Schnelle vom Verband Kirchlicher Mitarbeiter (VKM): „Ab September läuft die letzte Vereinbarung aus. Wir gehen bald in neue Verhandlungen. Sicherlich werden die Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst hier auch mit berücksichtigt werden.“ Dennoch schaue man auch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeskirche (EKHN).
Gute Erfahrungen mit der Arbeitsrechtlichen Kommission
Jens Böhm, Personaldezernent der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, sagt: „Wir haben in der hessen-nassauischen Kirche gute Erfahrungen mit einer sachlich orientierten Arbeitsrechlichen Kommission gemacht, die bei uns für die Entgeltverhandlungen zuständig ist. Kommende Woche konstituiert sie sich neu.“
Nicht alle Gehälter müssen angehoben werden
Mit Blick auf die Gehälter der kirchlichen Mitarbeiter erklärt Böhm: „Zur Zeit liegen die kirchlichen Gehälter bei uns ja leicht über den vergleichbaren öffentlichen Gehältern, so dass ich davon ausgehe, dass der hohe Abschluss im öffentlichen Dienst in der hessen-nassauischen Kirche nicht vollständig nachvollzogen werden muss.“ Die Kommission sollte - wie auch der öffentliche Dienst - jede Entgeltgruppe ganz genau betrachten. In vielen Arbeitsbereichen wie Kindertagesstätten, Beratungseinrichtungen und Verwaltungen gebe es aber vergleichbare öffentliche und kirchliche Einrichtungen. „Hier müssen sich die kirchlichen Gehaltsstrukturen an öffentlichen Abschlüssen orientieren, um konkurrenzfähig zu sein“, so Böhm weiter.
Mitarbeiter haben entscheidenden Anteil am Funktionieren der Kirche
Eveline Kunert, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiter, fordert: „Unser Ziel ist es, mehr als die Tariferhöhung im Öffentlichen Dienst zu erreichen, denn die EKHN hat jedes Jahr Millionen an Rücklagen überführt. Irgendwann sind dann auch die Mitarbeiter dran."
EKHN ist finanziell gut aufgestellt
Ähnlich sieht es auch Schnelle: Die EKHN sei finanziell gut aufgestellt. Der neue Tarifvertrag könne aber für andere Landeskirchen durchaus Probleme bedeuten. „Besonders die Landeskirchen in den neuen Bundesländern werden es schwieriger haben, weil das Kirchensteueraufkommen geringer ist,“ erklärt Schnelle.