Segnung von eingetragenen Partnerschaften
Hinweise an Gemeinden zur Lebensordnung
EKHNNeue Lebensordnung der EKHN23.07.2013 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Nach der neuen Lebensordnung ist die Segnung eingetragener Lebenspartnerschaften eine Amtshandlung, die im Kirchenbuch eingetragen wird.
Zur Umsetzung der Lebensordnung muss sowohl die Kirchenbuchordnung als auch das entsprechende KirA-Programm angepasst werden. Beides wird etliche Wochen Zeit in Anspruch nehmen, sodass wir Sie herzlich um folgendes Vorgehen bitten:
1. Erst mit Inkrafttreten der Lebensordnung ab dem 1. August 2013 ist die Segnung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft eine Amtshandlung, die ins Kirchenbuch eingetragen werden kann.
2. Sowohl die Kirchenbuchordnung als auch das KirA-Programm werden nach der Sommerpause so angepasst, dass rückwirkend zum 1. August 2013 eine Eintragung dieser Segnungen möglich ist. Bis dahin bitten wir Sie, entsprechende Amtshandlungen zu sammeln, da sie vom Programm noch nicht angenommen werden.
3. Die Eintragung ins Kirchenbuch ohne Nummer müsste selbstverständlich auch in den Heimatge-meinden der Paare erfolgen, die eine Segnung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft abgelehnt haben.
4. Wird die Segnung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft generell abgelehnt, ist eine Dimissoriale zu erteilen, damit die Segnung in einer anderen Kirchengemeinde erfolgen kann.
Sobald die reguläre Eintragung in das Kirchenbuch möglich ist, werden wir Sie selbstverständlich informieren.