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Segnung von eingetragenen Partnerschaften

Hinweise an Gemeinden zur Lebensordnung

EKHNNeue Lebensordnung der EKHN

Die neue Lebensordnung tritt im August in Kraft: Praktische Hinweise zum Umgang mit Segnungshandlungen und Eintragungen ins Kirchenbuch in der Übergangsphase.

Nach der neuen Lebensordnung ist die Segnung eingetragener Lebenspartnerschaften eine Amts­handlung, die im Kirchenbuch eingetragen wird.

Zur Umsetzung der Lebensordnung muss sowohl die Kirchenbuchordnung als auch das entsprechende KirA-Programm angepasst werden. Beides wird etliche Wochen Zeit in Anspruch nehmen, sodass wir Sie herzlich um folgendes Vorgehen bitten:

1. Erst mit Inkrafttreten der Lebensordnung ab dem 1. August 2013 ist die Segnung einer einge­tragenen Lebenspartnerschaft eine Amtshandlung, die ins Kirchenbuch eingetragen werden kann.

2. Sowohl die Kirchenbuchordnung als auch das KirA-Programm werden nach der Sommerpause so angepasst, dass rückwirkend zum 1. August 2013 eine Eintragung dieser Segnungen möglich ist. Bis dahin bitten wir Sie, entsprechende Amtshandlungen zu sammeln, da sie vom Programm noch nicht angenommen werden.

3. Die Eintragung ins Kirchenbuch ohne Nummer müsste selbstverständlich auch in den Heimatge-meinden der Paare erfolgen, die eine Segnung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft abgelehnt haben.

4. Wird die Segnung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft generell abgelehnt, ist eine Dimissoriale zu erteilen, damit die Segnung in einer anderen Kirchengemeinde erfolgen kann.

Sobald die reguläre Eintragung in das Kirchenbuch möglich ist, werden wir Sie selbstverständlich informieren.

Gut:
Das heißt für mich -
frei und befreit von allem,
was ich aus Angst und Ärger tief
in mir vergraben habe.

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