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Stabsbereich Chancengleichheit

Flown/pixelio.de

Die Arbeitsstelle Frauen in der Kirche und mehrere evangelische Frauenverbände arbeiteten in den 1990er Jahren gemeinsam an der flächendeckenden Einrichtung von Stellen für Frauenbeauftragte, deren Aufgabe es sein sollte, darauf zu achten, dass die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der EKHN in allen Bereichen gewährleistet wird.

Die Synode verabschiedete das 1. Gleichstellungsgesetz am 6.12.1997 unter dem Namen „Kirchengesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern“, das dem hessischen Frauengleichstellungsgesetz ähnelte. In diesem Gesetz wurde die Einrichtung von Stellen für Frauenbeauftragte in jedem Dekanat verankert, die ab den Jahren 1998 bzw. 2000 besetzt werden sollten. Die Frauenbeauftragte der Kirchenverwaltung und der EKHN, die gleichzeitig die zentrale Frauenbeauftragte war, und die Frauenbeauftragte vom Regionalverband Frankfurt wurden im Jahr 1998 bestellt, die Stellen in den Dekanaten wurden ab dem Jahr 2000 besetzt.

Frauenbeauftragte mit vielfältigen Themenbereichen

Da sich der Stellenumfang der Frauenbeauftragten nach den Beschäftigtenzahlen richtete, konnten oftmals nur 5-10 Stunden in der Woche für diese Tätigkeit ausgeschrieben werden. Zunächst wurden die Frauenbeauftragten in der Anwendung der relevanten Gesetze geschult, danach arbeiteten sie zu Themen wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ihre Rolle bei der Teilnahme an Vorstellungsgesprächen, einen größeren Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen.

Schnell stellte sich heraus, dass mit 5 oder auch 10 Wochenstunden für ein gesamtes Dekanat nur wenig bewirkt werden konnte. Allein die mit der Tätigkeit als Frauenbeauftragte verbundene Gremienarbeit mit Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung beanspruchte schon viel Zeit.  

Frauenbeauftragte werden zu Gleichstellungsbeauftragten

Das Gesetz wurde 2004, wie vorgesehen, evaluiert und novelliert. Es hieß weiterhin „Kirchengesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern“, aber die Frauenbeauftragten wurden nun zu Gleichstellungsbeauftragten, die Stelle der Zentralen Frauenbeauftragten wurde in den Stabsbereich Gleichstellung umgewandelt.

Durch einen neuen Zuschnitt der Zuständigkeiten waren die Gleichstellungsbeauftragten nun für Verwaltungsregionen zuständig an Stelle der Dekanate. Damit standen nun fast allen Gleichstellungsbeauftragten mindestens 0,5 Stellenanteile zur Verfügung.

2007: Stabsbereich Chancengleichheit der EKHN entsteht

Im Jahr 2007 wurde das Gesetz erneut novelliert. Es behielt den Namen bei, das Modell  der „Gleichstellungsbeauftragten für die Regionen“  lief aber aus und die Stellen der Gleichstellungsbeauftragten wurden im „Stabsbereich Chancengleichheit der EKHN“ mit 2 Referent*innenstellen gebündelt.


Einsatz für eine bessere Vereinbarkeit und mehr Frauen in Leitungsfunktionen

Die Themen sind heute wie früher u. a. Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben, paritätische Gremienbesetzung, ein größerer Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen, faire Bewerbungsverfahren, Frauenmahle, Maßnahmen gegen sexuelle Belästigungen, Maßnahmen gegen Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung, Ansprechstelle für Missbrauchsopfer, Benachteiligungen von Frauen, Teilzeitarbeit und deren Auswirkungen.

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Stabsbereich Chancengleichheit in der EKHN

Besetzung

1999-2003: Karin Wißgott, Zentrale Frauenbeauftragte
2003-2007: Sabine Hübner, Zentrale Frauenbeauftragte, später Zentrale Gleichstellungsbeauftragte  
2007-2010: Maren Cirkel, Andreas Schwöbel, Beauftragte für Gleichstellung
2010-2011: Maren Cirkel, Carmen Prasse, Beauftragte für Chancengleichheit
2011-2014: Carmen Prasse, Anita Gimbel-Blänkle, Beauftragte für Chancengleichheit
2014-2018: Carmen Prasse, Anita Gimbel-Blänkle, Lydia Förster, Beauftragte für Chancengleichheit
Seit 2019:   Carmen Prasse, Anita Gimbel-Blänkle, Mareen Hechler, Beauftragte für Chancengleichheit

Jubiläumsfeier 20 Jahre Chancengleichheit in der EKHN

Rahn

Anlässlisch 20 Jahre Chancengleichheit in der EKHN gab es 2017 zur Jubiläumsfeier musikalisches Kabarett mit Landesmusikdirektorin Christa Kirschbaum (links), Maren Cirkel, Juristischer Dienst der Kirchenverwaltung und Ina Wittmeier von der Ehrenamtsakademie (rechts).

Tu, was zu tun kannst.
Und dann ist gut, denn mehr geht nicht.
Alles weitere kann ich in die Hände Gottes legen
und darauf vertrauen, dass er es wohl gut mit mir meint.
(Carsten Tag zu Prediger 9,10)

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